Aktuelle Bestimmungen

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Beitrag veröffentlicht:12. Dezember 2021

Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an

Corona-Regelungen vorübergehend ausgesetzt

[ab 01.06.2022]

Die Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste ist per 1. Juni 2022 ausgesetzt.

DAS WICHTIGSTE:

+

FFP2-Maske ist nicht mehr verpflichtend
(auch nicht für Kommunionspender)

+

Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Gottesdienstes

+

Hygienemaßnahmen sind empfohlen (Hände desinfizieren)

+

Jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes eine FFP2-Maske während des Gottesdienstes tragen, ist mit Respekt zu begegnen.

+

Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
  • Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen unmittelbar vor Beginn der Feier die Hände gründlich waschen oder sie desinfizieren.
  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden.
    (Radio, Fernsehen, Internet)
  • Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden zum persönlichen Gebet ein.
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
    (Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.)
  • Für Gottesdienste unter freiem Himmel ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht verpflichtend.
  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden.
    (Radio, Fernsehen, Internet)
  • Gemeindegesang ist uneingeschränkt möglich.
  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern.
  • Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
    (Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
    Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.)
  • Gottesdienste unter freiem Himmel sind möglich, wenn die oben angeführten Bestimmungen zu Abstand und FFP2-Masken eingehalten werden.
  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden.
  • Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sollen unbedingt vermieden werden.
  • Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden.
    (Radio, Fernsehen, Internet)
    NEU:
  • Gemeindegesang ist wieder möglich, muss aber in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang reduziert werden.
  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern.
  • Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
    (Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
    Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.)
  • Gottesdienste unter freiem Himmel sind möglich, wenn die oben angeführten Bestimmungen zu Abstand und FFP2-Masken eingehalten werden.
  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden.
  • Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen müssen unbedingt vermieden werden.
  • Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden.
    (Radio, Fernsehen, Internet)

Die öffentlichen Gottesdienste dürfen nur unter strengsten und mit größter Sorgfalt wahrgenommenen Präventionsmaßnahmen gefeiert werden:

  • Die Liturgien dieser Zeit sind so kurz wie möglich zu halten.
  • Wo möglich und sinnvoll, sollen Gottesdienste im Freien gefeiert werden.
  • Achten Sie darauf und weisen Sie am Ende aller Gottesdienste nachdrücklich darauf hin, dass die Gläubigen nach den Gottesdiensten nicht im Kirchenraum oder vor der Kirche zusammenstehen, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten.

Die schon geltenden Maßnahmen der Österreichischen Bischofskonferenz sind genauestens zu beachten. Besonders erinnere ich an folgende Punkte:

  • Ein Willkommensdienst achtet auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 2 m für Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
  • FFP2-Masken sind während des gesamten Gottesdienstes zu tragen.
  • Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich, erlaubt bleibt der Gesang von maximal vier SolistI
  • Personen mit Symptomen dürfen die Gottesdienste nicht in den Kirchen mitfeiern.

Beten wir mit dem Tagesgebet des Palmsonntags: „Gott, hilf uns, dass wir Christus auf dem Weg des Leidens nachfolgen und an seiner Auferstehung Anteil erlangen.”

Eine gesegnete Karwoche wünscht Ihnen
Ihr Generalvikar Nikolaus Krasa

Ab Sonntag, 7. Februar, finden die Gottesdienste wieder öffentlich gemäß den Vorgaben der Österreichischen Bischofskonferenz statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ab dem 28. Dezember (Lockdown III) finden die Gottesdienste wieder nicht-öffentlich gemäß den Vorgaben der Österreichischen Bischofskonferenz statt.

Für die nicht-öffentlichen Gottesdienste in der Erlöserkirche gilt:
An Sonn- und Feiertagen wird um telefonische Voranmeldung unter der Nummer 0669 / 11 80 13 62 gebeten.

AKTUELL BIS 27.12.2020:
Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste
(Österreichische Bischofskonferenz, wirksam vom 7.12.2020 bis vorerst 6.1.2021)

Ab 7.12.2020 sind öffentliche Gottesdienste wieder möglich.
Für die Mitfeier gelten folgende Regelungen (Kurzfassung):

  • Desinfektionsmittel werden beim Eingang bereitgestellt
  • Mindestabstand von 1,5 Meter (ausgenommen Personen, mit denen man gemeinsam in einem Haushalt wohnt)
  • Tragen eines Mind-Nasen-Schutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes
  • Kein Gemeindegesang

Ab Sonntag, 7. Februar, finden die Gottesdienste wieder öffentlich gemäß den Vorgaben der Österreichischen Bischofskonferenz statt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ab dem 28. Dezember (Lockdown III) finden die Gottesdienste wieder nicht-öffentlich gemäß den Vorgaben der Österreichischen Bischofskonferenz statt.

Für die nicht-öffentlichen Gottesdienste in der Erlöserkirche gilt:
An Sonn- und Feiertagen wird um telefonische Voranmeldung unter der Nummer 0669 / 11 80 13 62 gebeten.

AKTUELL BIS 27.12.2020:
Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste
(Österreichische Bischofskonferenz, wirksam vom 7.12.2020 bis vorerst 6.1.2021)

Ab 7.12.2020 sind öffentliche Gottesdienste wieder möglich.
Für die Mitfeier gelten folgende Regelungen (Kurzfassung):

  • Desinfektionsmittel werden beim Eingang bereitgestellt
  • Mindestabstand von 1,5 Meter (ausgenommen Personen, mit denen man gemeinsam in einem Haushalt wohnt)
  • Tragen eines Mind-Nasen-Schutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes
  • Kein Gemeindegesang
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