Ab Sonntag, 7. Februar, finden die Gottesdienste wieder öffentlich gemäß den Vorgaben der Österreichischen Bischofskonferenz statt.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ab dem 28. Dezember (Lockdown III) finden die Gottesdienste wieder nicht-öffentlich gemäß den Vorgaben der Österreichischen Bischofskonferenz statt.
Für die nicht-öffentlichen Gottesdienste in der Erlöserkirche gilt:
An Sonn- und Feiertagen wird um telefonische Voranmeldung unter der Nummer 0669 / 11 80 13 62 gebeten.

AKTUELL BIS 27.12.2020:
Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste
(Österreichische Bischofskonferenz, wirksam vom 7.12.2020 bis vorerst 6.1.2021)
Ab 7.12.2020 sind öffentliche Gottesdienste wieder möglich.
Für die Mitfeier gelten folgende Regelungen (Kurzfassung):
- Desinfektionsmittel werden beim Eingang bereitgestellt
- Mindestabstand von 1,5 Meter (ausgenommen Personen, mit denen man gemeinsam in einem Haushalt wohnt)
- Tragen eines Mind-Nasen-Schutzes während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes
- Kein Gemeindegesang

AKTUELL AB 28.12.2020
Rahmenordnung zur Feier der Gottesdienste
(Österreichische Bischofskonferenz, wirksam vom 28.12.2020 bis vorerst 17.1.2021)
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- Höchstens 5-10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen feiern stellvertretend für die ganze Gemeinde.
- Hände desinfizieren beim Betreten des Kirchenraums
- Mindestabstand von 1,5 Meter (ausgenommen Personen, mit denen man gemeinsam in einem Haushalt wohnt)
- Tragen eines Mind-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes
- Die Gemeinde soll über die Zeit des nicht öffentlich zugänglichen Gottesdienstes informiert werden.
- Alle Gläubigen sind eingeladen, daheim Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream etc.) eine Unterstützung sein.
